Zertifizierung
In Verbindung mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt regelt die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung – AZAV seit dem 01.04.2012 die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung.
Die Träger sind verpflichtet, ein System zur Sicherung der Qualität anzuwenden, das durch zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Leistungen gewährleistet und kontinuierlich verbessert.
Die Kolping Bildungszentren Ostwestfalen-Lippe gGmbH ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifizierter und anerkannter Träger.